Die Tätigkeit und die Entscheidungsprozesse des Sekretariats werden durch eine eigene Ordnung geregelt.
Dem Sekretariat obliegen die alltägliche Leitung der Tätigkeit der Fachgewerkschaft und die Beziehungen zu den verschiedenen Ebenen des Gewerkschaftsbundes, sowie alle politischen und gewerkschaftlichen Kontakte mit Dritten.
Das Sekretariat beschließt zudem über alle dringenden Angelegenheiten.
Das Sekretariat sorgt für die Organisation und den Betrieb der Abteilungen, Ämter und Dienststellen der LHFD/FILCAMS und koordiniert die Tätigkeit der einzelnen Bereiche; es ernennt die Funktionäre und Funktionärinnen und die technischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; es unterbreitet dem Vorstand zwecks Genehmigung die Rechnungsabschlüsse der Fachgewerkschaft.
Die gesetzliche Vertretung der LHFD/FILCAMS gegenüber Dritten und vor Dritten obliegt:
a) dem Generalsekretär für alle Angelegenheiten, mit Ausnahme jener, die im nachfolgenden Punkt angeführt sind;
b) einer dritten Person, die mit Beschluss des Sekretariats ernannt wird, für alle Rechtsgeschäfte im Verwaltungs-, Steuer-, Vorsorge-, Finanz- und Arbeitssicherheitsbereich; mit entsprechendem Beschluss kann das Sekretariat der LHFD/FILCAMS die Bestellung auch jederzeit und ohne Vorankündigung widerrufen und eine neue Person ernennen. Über diese Beschlüsse wird der Vorstand formell unterrichtet.
Bei Verhinderung oder Abwesenheit obliegt die Vertretung laut Punkt a) dem stellvertretenden Sekretär und bei seiner Verhinderung oder Abwesenheit einem weiteren Mitglied des Sekretariats.