Die LHFD/FILCAMS hat bereits vor dreißig Jahren die Notwendigkeit festgestellt, ein Büro für Streitfragen und Verträge einzurichten. Hauptziel dieses Büros ist der individuelle Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Dank diesem Büro konnte die LHFD im Laufe der Jahre zahlreiche Streitfälle über abgeschlossene und laufende Arbeitsverhältnisse betreuen.
Für einen gewissen Zeitraum hat sich das Rechtsbüro der LHFD auch um Streitfälle von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen anderer Gewerbereiche gekümmert.
Das Büro bietet folgende Dienste an:
- Eintreibung von nicht ausgezahlten Beträgen;
- Anfechtung von Herabstufungen;
- Anfechtung von Aufgabenwechsel;
- Verteidigung in Disziplinarverfahren;
- Überprüfung der Lohnzettel;
- Konkursverfahren, Zwangsliquidation im Verwaltungswege, Ausgleichsverfahren.
Heute setzt sich die LHFD vor allem dafür ein, dass der individuelle Rechtsschutz und die kollektive Vertretung in eine politische Richtlinie zusammenfließen, die ein einziges Ziel verfolgt. Die Fachgewerkschaft wird in Zukunft die große Herausforderung meistern müssen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den beiden Haupttätigkeiten der Gewerkschaft zu finden.
Verantwortlich für das Streitverfahrenbüro der LHFD ist Luigi Liguori
Büro für Streitfragen
Bozen, Romstraße 79
Tel. 0471 92 6460
„Fondo Est“ ist der Zusatzgesundheitsfonds für die Beschäftigten von Unternehmen, die folgende Tarifverträge der Handelsverbände, Fipe, Fiavet, Assofarm und Aneioa (heute FruitImprese) und der Fachgewerkschaften LHFD und GLL/AGB, Fisascat Cisl und Uiltucs Uie anwenden: Tertiärbereich (Vertrieb und Dienstleistungen), Gemeindeapotheken, Fremdenverkehr, Obst-, Gemüse- und Zitrusfrüchtebereich.
Die Körperschaft ist ein nicht rechtsfähiger Verein ohne Gewinnabsichten.
Der Fonds ist seit 2006 in Kraft und soll den eingeschriebenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sanitäre Behandlungen zusichern, die die Dienste des nationalen Gesundheitsdienstes ergänzen. Weitere Details zu den gebotenen Leistungen sind im Gesundheitsplan unseres Portals zu finden.
Auf die Leistungen von „Fondo Est“ haben alle unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anrecht, die einen der folgenden NKV anwenden: Tertiärbereich, Fremdenverkehr, Apotheken-Sonderbetriebe, Obst, Gemüse und Zitrusfrüchte (bei letzteren sind die Lehrlinge ausgeschlossen). Nur mit Bezug auf den NKV für den Obst-, Gemüse- und Zitrusfrüchtebereich gelten die Leistungen auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einem über fünf Monate dauernden befristeten Vertrag.
Sofern es der NKV vorsieht, können sich allgemein lohnabhängige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit befristeten Verträgen von über drei Monaten einschreiben.
Die Unternehmen, die obengenannte Tarifverträge anwenden, dürfen sich ausschließlich auf telematischem Wege einschreiben. Die Modalitäten der Einschreibung sind im Portal des Fonds angeführt.
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) ist eine bilaterale Körperschaft und wurde 1993 vom HGV und den Gewerkschaften aufgrund des Nationalen Kollektivvertrages ins Leben gerufen. Die Förderung gemeinsamer Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmern im Gastgewerbe ist das Ziel der Vereinigung.
EbK ist die Bilaterale Körperschaft für den Sektor Handel und Dienstleistungen (auch Tertiärsektor genannt) in Südtirol.
Die EBK wurde al terrtoriale bilaterale Körperschaft im Jänner 2000 in Bozen von den Gewerkschaften ASGB Handel, LHFD/AGB, Fisascat / SGB-CISL, UILTuCS / UIL - SGK und dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol gegründet und wird von denselben paritätisch verwaltet.
Der Beitritt zur EBK ist bei Anwendung des NKV für Beschäftigte von Unternehmen des Tertiärbereiches und des entsprechenden Landeszusatzvertrages obligatorisch.
Ziel
Die Bilaterale Körperschaft soll die Entwicklung des Handels- und Dienstleistungsbereiches fördern. Sie ist auf verschiedenen Ebenen tätig und bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, wie zum Beispiel:
- die Gestaltung und Förderung des Lehrlingswesens - Ausbildung und berufliche Qualifikation - in Zusammenarbeit mit der Berufsbildung und dem Amt für Lehrlingswesen der Autonomen Provinz Bozen, den Berufsschulen Südtirols, sowie mit dem hds - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol
- die Gestaltung und Förderung der Weiterbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, in Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen in Südtirol, dem Fonds For.te, dem Europäischen Sozialfonds und dem hds/Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol
- die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sozialer Initiativen, in Zusammenarbeit mit den Genossenschaften und Vereinen für Kinderbetreuung
- verschiedene einkommensunterstützende Maßnahmen (z.B. bei sehr langem Krankenstand, bei Geschäftschließung wegen höherer Gewalt, usw.).
Die Leistungen der EBK können von Mitgliedern der EBK, sei es Beschäftigten als auch Arbeitgebern, beansprucht werden.
mySanitour+ ist der erste ergänzende Gesundheitsfonds, der Arbeitnehmern im TOURISMUS-Sektor in Südtirol Unterstützung bietet.
Der Fonds erstattet Ihnen zahlreiche Gesundheitsleistungen (auch für das Jahr 2021).
Der Fonds ist ab dem 1. Februar 2022 aktiv.
Auch du bist ein Teil davon!
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Kontaktiere LHFD-Filcams AGB für Informationen und Unterstützung.
0471 926420 – filcams@cgil-agb.it