Pflegegeld

Alle Personen mit einem ständigen Pflege- und Betreuungsbedarf haben Anrecht auf diese Leistung. Das Pflegegeld soll den Pflegebedürftigen eine würdige und angemessene Pflege in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen und pflegende
Angehörige unterstützen. Das INCA Patronat informiert über die Voraussetzungen für das Anrecht und bietet Beistand bei der Gesuchstellung.

Zuständige Stelle:

Patronat Inca