Invalidität
Beratung und Beistand hinsichtlich des Gesuchs um Anerkennung der Invalidität. Zuerkennung des Invaliditätsgrades laut geltender Bestimmungen und Übermittlung des Gesuchs.
Zuständige Stelle:
Beratung und Beistand hinsichtlich des Gesuchs um Anerkennung der Invalidität. Zuerkennung des Invaliditätsgrades laut geltender Bestimmungen und Übermittlung des Gesuchs.
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