Invalidität
Im Fall von Invalidität, d.h. der vollkommenen Unfähigkeit, einer Arbeisttätigkeit nachzukommen, besteht ein Anrecht auf finanzielle Leistungen und auf Leistungen im Fürsorge- und Vorsorgebereich.
Zuständige Stellle:
Im Fall von Invalidität, d.h. der vollkommenen Unfähigkeit, einer Arbeisttätigkeit nachzukommen, besteht ein Anrecht auf finanzielle Leistungen und auf Leistungen im Fürsorge- und Vorsorgebereich.
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