Haushaltshilfen und Pflegepersonal
Qualifizierter Beistand bei der Verwaltung des Arbeitsverhältnisses mit Haushaltshilfen und Pflegepersonal. Die korrekte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und die Inanspruchname von Zuwendungen und steuerlichen Vorteilen wird garantiert.
Zuständige Stelle:
Caaf - Steuerdienst