Gesetz 104
Aufgrund des Gesetzes 104 sind Leistungen oder Vorteile für Personen vorgesehen, die Familienmitglieder mit schwerer Behinderung betreuen.
Zuständige Stellen:
Rechtschutzbüro für die Kontrolle und korrekte Auszahlung
Aufgrund des Gesetzes 104 sind Leistungen oder Vorteile für Personen vorgesehen, die Familienmitglieder mit schwerer Behinderung betreuen.
Zuständige Stellen:
Rechtschutzbüro für die Kontrolle und korrekte Auszahlung