Gesetz 104
Aufgrund des Gesetzes 104 sind Leistungen oder Vorteile für Personen vorgesehen, die Familienmitglieder mit schwerer Behinderung betreuen. Die Beshäftigten können unter anderem bezahlte Freistellungen für die Betreuung der Person mit behinderung in Anspruch nehmen.
Zuständige Stelle: