Einheitliches Kindergeld
Das einheitliche Kindergeld für zu Lasten lebende Kinder gilt für alle. Den Antrag können Sie beim nächstgelegenen INCA-Büro stellen, nachdem Sie sich mit Hilfe des Steuerdienstes CAAF eine gültige ISEE-Bescheinigung besorgt haben.
Hier finden Sie einen Leitfadens und einen Flugblatt zum einheitlichen Kindergeld.
Das einheitliche Kindergeld, das für alle Töchter und Söhne bis zum Alter von 21 Jahren bestimmt ist, ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis der Eltern, und das hat alle bisherigen Leistungen (Familiengeld, Steuerabzüge für Kinder und Geburts- und Babybonus) ersetzt.
Ab Januar kann die Beihilfe beantragt werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen und der Zusammensetzung des Haushalts richtet. Das einheitliche Kindergeld wird jeden Monat direkt vom INPS ausgezahlt und nicht mehr auf dem Lohnstreifen wie bisher. Für nähere Informationen, die Ausarbeitung der ISEE-Bescheinigung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich bitte an die AGB/CGIL-Delegierten an Ihrem Arbeitsplatz, an unsere CGIL-Büros sowie an die Büros des INCA-Patronats und des Steuerdienstes CAAF.
Zuständige Stelle: