Beratung zum Arbeitsrecht

Beratung zu Rechten und Pflichten der Beschäftigten, zu nationalen Kollektivverträgen und Verträgen auf Lokal- und Betriebsebene.
Beratung zu individuellen Verträgen und hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses.

Zuständige Stellen:

Fachgewerkschaft

Rechtschutzbüro (falls das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde)