Beratung zum Arbeitsrecht
Beratung zu Rechten und Pflichten der Beschäftigten, zu nationalen Kollektivverträgen und Verträgen auf Lokal- und Betriebsebene.
Beratung zu individuellen Verträgen und hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses.
Zuständige Stellen:
Rechtschutzbüro (falls das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde)