Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL: „Mit Smart Working wäre der Umzug des Gerichts billiger ausgefallen“
Die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL denkt laut über die Arbeitsorganisation und die mangelnde Umsetzung von Smart Working in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nach: Aspekte, die heute den Umzug des Gerichtes von Bozen in zwei eigens dafür angemieteten Standorten erschweren und verteuern.
Laut Francesco Sardella von der Fachgewerkschaft im AGB/CGIL hat die Regionalverwaltung nach den Erfahrungen mit Covid im Gegensatz zu anderen öffentlichen Verwaltungen keinen qualitativen Sprung in der Arbeitsorganisation vollzogen: „Anstatt in ein wirklich strukturelles Smart Working zu investieren, hat die Regionalverwaltung den Zugang zum agilen Arbeiten schrittweise eingeschränkt und fortlaufend erschwert. Diese mangelnde Vorbereitung trägt heute dazu bei, die logistische Notlage zu verschärfen, sodass auf kostspielige Mietlösungen zurückgegriffen werden muss, die weniger belastend ausfallen hätten können, wenn ein Teil des Personals in dieser Modalität gearbeitet hätte“.
Für die Fachgewerkschaft bedarf es einer anderen Planung, die eine Aufwertung des öffentlichen Immobilienbestandes bewirkt und in moderne Organisationsmodelle investiert, damit nicht jede Notlage zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit und Unannehmlichkeiten für das Personal verursacht.
„Die grundlegenden Dienstleistungen der Justiz sind gewährleistet“, fährt Sardella fort, „aber die Auswirkungen dieser Situation werden noch lange nachwirken. Für die bereits anberaumten Strafverhandlungen bis zum Frühjahr 2027 müssen beispielsweise alle Vorladungen mit dem veränderten Verhandlungsort neu ausgestellt werden. Zudem wird das Personal, das bereits unter einem gravierenden Personalmangel leidet, eine weitere Zunahme der Arbeitsbelastung hinnehmen müssen.“
Der Gewerkschafter bekundet seine Solidarität mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Bürgern, die von den durch den Einsturz des Gerichtsgebäudes verursachten Unannehmlichkeiten betroffen sind, und fragt sich schließlich, ob es angesichts der bereits festgestellten statischen Probleme des gesamten Gebäudes nicht angebracht gewesen wäre, das Gebäude oder den von den Bauarbeiten betroffenen Bereich zu schließen, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten, anstatt es dem Zufall zu überlassen, eine Tragödie zu verhindern.



