Renten. Ebner: „Wichtiges Ergebnis zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst”
Die Cgil hatte Recht: Bei den Altersrenten rudert das Inps nun zurück. Die fehlerhafte Auslegung betraf die Anwendung der Prozentsätze bei der Berechnung der Renten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die bei bestimmten Rentenkassen versichert sind, darunter Ärzte, Gemeindebedienstete, Kindergärtnerinnen und Gerichtsvollzieher. Die falsche Auslegung hatte zur Folge, dass zahlreiche Altersrenten fehlerhaft berechnet und ausgezahlt wurden. Diese werden nun neu berechnet und nachgezahlt.
Für Alfred Ebner, Sekretär der Rentnergewerkschaft der AGB/CGIL, handelt es sich um ein „wichtiges Ergebnis“ zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst: „Auch in der Provinz Bozen gibt es wahrscheinlich öffentlich Bedienstete, die von dieser Neuerung betroffen sind und bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind oder sich kurz davor befinden – etwa Beschäftigte im Gesundheitswesen oder bei der Gemeinde.“ Betroffen waren insbesondere die „aufgeschobenen“ Altersrenten, also jene Renten, die erst bei Vollendung des 67. Lebensjahres berechnet werden, aber deren Berechtigte den Dienst bereits vor Erwerb des Rentenanspruchs beendet hatten. Das betrifft ebenso die sogenannten Kumlationsrenten, in Fällen, in denen die öffentliche Rentenkasse nicht die zuletzt zuständige war. Da in den kommenden Jahren auf nationaler Ebene rund 700.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aus dem Arbeitsleben ausscheiden werden, wird es umso dringlicher, klare Regelungen, korrekte Anwendungen und einen vollständigen Schutz der Rentenansprüche zu gewährleisten.
Die Gewerkschaften werden die Umsetzung der Neuberechnungen weiterhin beobachten und alle notwendigen Maßnahmen unterstützen, um die Renten der öffentlich Bediensteten zu verteidigen.
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