Gleichstellungsstellen: Die Umsetzung der EU-Richtlinien ist zu begrüßen, aber die territoriale Präsenz muss gewahrt und gestärkt werden

AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL und ASGB äußern starke Bedenken hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzesdekrets zur Umsetzung der europäischen Richtlinien über Gleichstellungsstellen und die Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Einerseits begrüßen sie das Engagement der Regierung, das italienische Recht an die europäischen Standards anzupassen und die Unabhängigkeit und Handlungsspielraum dieser Stellen fördern. Andererseits äußern sie große Besorgnis über den Entwurf des Dekrets, der eine neue nationale Stelle vorsieht, deren Funktionen besonders zentralisiert sind.

Nach dem aktuellen Entwurf besteht die konkrete Gefahr, dass die Zentralisierung zur Abschaffung oder Schwächung der regionalen und provinzialen Gleichstellungsbeauftragten führt. Diese Ämter sind heute die einzige Anlaufstelle für Beschäftigte, die Opfer von geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz sind. Sie abzuschaffen oder zu schwächen bedeutet, ihnen den vorgesehenen Schutz zu entziehen, wodurch ihre Rechte nur noch formal bestehen und schwer durchsetzbar sind.

Für die Gewerkschaften darf diese Reform kein Anlass für Kürzungen oder Rationalisierungen sein, sondern eine außergewöhnliche Gelegenheit, die territoriale Präsenz wiederzubeleben und sogar zu stärken. Wir können es nicht dem Ermessen der neuen nationalen Einrichtung überlassen, sich einfach nur die „Möglichkeit” zu geben, territoriale Strukturen zu schaffen. Die Nähe darf keine optionale Möglichkeit sein.

Aus diesen Gründen fordern AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL und ASGB offiziell, den Dekretentwurf zu ändern und die Verpflichtung zu permanenten und strukturierten territorialen Präsenz vorzusehen, die Kontinuität und Stärkung der Erfahrung der Gleichstellungsbeauftragten zu gewährleisten, indem sie in ein System integriert werden, das ihre Rolle bei der Überwachung und dem Schutz vor Diskriminierung sowie bei der Rechtsberatung in den Gebieten aufwertet, und indem sie sichere Ressourcen und engagiertes Personal bereitstellen, um die effektive Funktionsfähigkeit der lokalen Einrichtungen im Einklang mit dem Geist der europäischen Richtlinien zu gewährleisten. Die Bekämpfung von Diskriminierung ist umso wirksamer, je näher sie an den Orten erfolgt, an denen die Arbeit stattfindet.