AGB/CGIL fordert Änderungen am Gesetz zur direkten Demokratie

Das Sekretariat der Gewerkschaft AGB/CGIL hat sich schriftlich an die Landesräte gewandt, um sie auf die Bedeutung der Änderungen am Landesgesetz (3. Dezember 2018, Nr. 22) „Direkte Demokratie, Beteiligung und politische Bildung” hinzuweisen.

Insbesondere hat der AGB/CGIL in seinem Schreiben dargelegt, dass es „für eine wirksame Ausübung der Demokratie unerlässlich ist, eine Senkung und Differenzierung der erforderlichen Unterschriftenzahl vorzusehen, zumindest um sie an die nationalen Anforderungen anzupassen, sowie die Möglichkeit, Unterschriften auf elektronischem Wege zu sammeln”. Wie die Gewerkschaft betont, ist diese zertifizierte Methode der Unterschriftensammlung wirksam und wird bereits auf nationaler Ebene angewandt. Der AGB/CGIL wies schließlich darauf hin, dass Referenden zu Gesetzesentwürfen in jedem Fall im Landtag behandelt werden müssen, der somit weiterhin der zuständige Ort für die Genehmigung bleibt.