BÜKV. Die Schulgewerkschaft GBW und die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB/CGIL unterzeichnen das letzte Teilabkommen zum Inflationsausgleich nicht

Die Generalversammlungen der beiden Fachgewerkschaften haben beschlossen, den Teilvertrag mit der letzten Einmalzahlung als Inflationsausgleich für den inzwischen abgelaufenen Dreijahreszeitraum 2022–2024 nicht zu unterzeichnen.


Der Kollektivvertrag schließt die Verhandlungen ab, ohne die Gehaltstabellen an die Inflation von 2022–2024 anzupassen. „Das ist ein noch nie dagewesenes Vorgehen", erklären die Generalsekretäre der Fachgewerkschaften Stefano Barbacetto FLC/GBW und Angelika Hofer, Öffentlicher Dienst.

Mit einer ‘Absichtserklärung’, die keinen rechtlichen Wert hat, verspricht die öffentliche Delegation und die Politik eine Gehaltsanpassung im Herbst. „Wir befürchten jedoch, dass dies Verwirrung um den betreffenden Dreijahreszeitraum um die Finanzierung zur Bekämpfung der zukünftigen Inflation schafft", sagen die beiden Generalsekretäre unisono.

Der von beiden Fachgewerkschaften nicht unterzeichnete Kollektivvertrag sieht eine weitere Einmalzahlung im Ausmaß zwischen 956,41 bis 1.745,12 Euro brutto vor, die zu den beiden bereits erhaltenen Einmalzahlungen hinzukommt. Nach Schätzungen der Fachgewerkschaften reicht dieser Betrag nicht aus, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust von 2022–2024 auszugleichen.

Außerdem ist das politische Versprechen, allen Beschäftigten ein kostenloses Abo für öffentliche Verkehrsmittel zu gewähren, auch nicht vollständig eingehalten. Von diesem Vorteil (den die Gewerkschaften nicht gefordert hatten) sind ausgerechnet jene ausgeschlossen, die ihn am nötigsten hätten: Bedienstete mit zeitlich begrenzten Verträgen und Ersatzlehrkräfte mit Verträgen unter einem Jahr. Nach Angaben der Agentur für die Gewerkschaftsbeziehungen sei es technisch unmöglich, befristeten Beschäftigten ein zeitlich begrenztes Abo zu gewähren, wie es aber Touristen angeboten wird.