Die drei Euro Erhöhung der Mindestpension fallen auf weniger als zwei Euro
Es gibt Neuigkeiten. Die Mindestpensionen werden nicht um drei, sondern nur um zwei Euro angehoben. Das geht aus dem Dekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums hervor, das die jährliche Rentenanpassung für das Jahr 2025 auf 0,8 Prozent festlegt. Die Rentnergewerkschaft wundert sich nicht mehr über die falschen Versprechen im Rentenbereich.
„Mit der Mitte-Rechts-Regierung sind diese auf der Tagesordnung. Zusätzlich zu den gebrochenen Versprechen bezüglich der Renteneintritts mit 41 Beitragsjahren, sind wir mit der Kürzung der Aufwertungen der mittleren und hohen Renten 2023-24 konfrontiert, und jetzt komm auch noch die armselige Erhöhung der Mindestrenten hinzu“, sagt der Sekretär der Rentnergewerkschaft Alfred Ebner, der sich daran erinnert, wie im Wahlkampf stattdessen eine substanzielle Erhöhung der Mindestrenten versprochen wurde, die immer ein Steckenpferd von Forza Italia war.
„Ohne die Arbeit des Istat in Frage stellen zu wollen, wissen die Rentner sehr wohl, wie stark ihr Warenkorb gestiegen ist. Man hatte mit einer Inflationsrate von 1,6 Prozent gerechnet, aber in letzter Zeit hat sie sich wahrscheinlich halbiert. Das Ergebnis, das auch das Versprechen berücksichtigt die zusätzliche Aufwertung von 2,2 Prozent zur Inflation zu verlängern, erhöht den Mindestbetrag von 614,77 Euro auf 616,67 Euro. Diese 2,2% Klausel hatte durch die hohe Inflation der letzten zwei Jahre eine positive Wirkung, aber mit dem schnellen Rückgang der Inflation ist sie eine Zahlenspielerei die eine Erhöhung von 1,90 Euro bewirkt. Angesichts der Preissteigerungen für Güter des täglichen Bedarfs in diesem Jahr bleibt diese Erhöhung ein kleines Almosen“, so der Sekretär der LGR/SPI in einer Mitteilung.
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