Hofer, ÖD/FP: „Verhandlungen zum Elternurlaub im bereichsübergreifenden Vertrag endlich abgeschlossen“

Zufriedenheit bei der Gewerkschaft für den Öffentlichen Dienst des AGB/CGIL über den Abschluss des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den öffentlichen Dienst. „Damit kann endlich der Verhandlungstisch zur Festlegung wichtiger wirtschaftlicher Aspekte, allen voran der Inflationsanpassung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024, geöffnet werden“, so die Generalsekretärin der Fachgewerkschaft ÖD/FP, Angelika Hofer.


„Nach einer langen Verhandlungsphase sind wir zu einem Vertragsabschluss gekommen, der die lokalen Vertragsregelungen an die neuen nationalen Bestimmungen zum Elternurlaub anpasst. Dies ermöglicht es den Arbeitnehmern des lokalen öffentlichen Sektors auch, eine bessere Bezahlung für zwei Monate zu erhalten, wie es das nationale Recht vorsieht, die Kündigungsfrist im Vergleich zu den derzeitigen Vorschriften zu verkürzen und, wenn möglich, auch die Dauer des Elternurlaubs in Stunden zu beantragen. Eine wichtige Neuerung ist auch die Anrechnung von Urlaub während des Elternurlaubs“, so die Sekretärin.

Wie von der Fachgewerkschaft ÖD/FP Dienstes erläutert, sieht der unterzeichnete Tarifvertrag auch einige wirtschaftliche Verbesserungen vor, wie die Kumulierung von Institutsvergütungen bis zu 100 Prozent, die Erstattung von Dienstreisen und eine Änderung bei der Anerkennung früherer Berufserfahrung.