Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung – Stellungnahme der Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB und SGBCISLDie unterfertigten Gewerkschaften bringen in Bezug auf den Akustikplans für die Gemeinde Bozen folgende Punkte und Anmerkungen vor: Ein neutrales Dokument Wir sind der Meinung, dass das Dokument keine politischen Aussagen und Standpunkte beinhalten sollte. Wenn es sich um ein technisches Dokument handelt, sollte es auch neutral gehalten sein. Formulierungen wie diejenige, die auf Delokalisierungen anspielt, sind nicht angebracht. Wenn es hingegen ein politisch konnotiertes Dokument sein sollte, dann sollten jene Textstellen, bei denen es um Anreize für Unternehmen im Zusammenhang mit eventuellen Delokalisierungen geht, auch von jenen verfasst werden, die die Bürger vertreten und somit auch volle Verantwortung tragen. Gemeinsame Ziele Wir teilen das Ziel, die Gesundheit der Bürger vor lärmbedingten Schäden zu schützen. Daher halten wir Lärmgrenzwerte und Maßnahmen zu deren Einhaltung für wichtig. Bedenken und Forderungen Was die Auswirkungen auf die Wirtschaft anbelangt sind wir der Überzeugung, dass die Industriezone – zum Schutz des Produktionsstandortes und der Arbeitsplätze – als Lärmklasse V eingestuft werden sollte. Wenn derzeit einige Unternehmer Gebäude oder Flächen in der Industriezone nicht nutzen, darf die Tatsache, dass dort zurzeit keine Geräuschquellen erhoben werden, nicht dazu führen, dass dort zukünftig keine eventuelle industrielle Tätigkeit mehr möglich sein wird. Da es sich um Höchstgrenzen handelt, können weniger geräuschintensive Produktionstätigkeiten in Zonen mit einer höheren Lärmklasse ausgeübt werden, dann sollte aber die Gemeinde die Bestimmung abändern, die es ihr ermöglicht, die Lärmklasse einer Flächenwidmung aufgrund der vorherrschenden Nutzung der Zone variieren können. Wir möchten außerdem nochmals bekräftigen, dass wir gegen Wohnsiedlungen in der Industriezone sind. In einem Wohngebiet wohnen zu können, das Lebensqualität garantiert, muss ein Recht für alle sein. Es braucht neue Wohnungen für den Grundwohnbedarf. Förderlich wären hierzu Maßnahmen wie die Nutzung bzw. Wiedergewinnung ungenutzter Gebäude oder leerstehender Kasernen als auch die Einschränkung der touristischen Kurzzeitvermietung und des Erwerbs von Zweitwohnungen für touristische Zwecke (...). Eine Stadterweiterung über die derzeitige Grenze bebaubarer Flächen hinaus kann in Betracht gezogen werden, sofern sie nicht in Zonen erfolgt, die für die Produktion bestimmt sind, und sofern ihr eine Planung zugrunde liegt, die eine harmonische Gesamtentwicklung verfolgt. Ebenso sollte die Stadterweiterung von der öffentlichen Hand gesteuert werden, um Spekulationen zu vermeiden und den Wohnbedürfnissen der ansässigen Bevölkerung entgegenzukommen. |