Veranstaltung zum Thema der neuen Steuervorschriften für Grenzpendler am 3. Mai in Mals
Um die neuen Steuervorschriften des Abkommens zwischen Italien und der Schweiz über die Besteuerung von Grenzpendlern zu erklären, organisiert der AGB/CGIL am Freitag, den 3. Mai um 18.00 Uhr in der Aula Magna des Schulzentrums „Claudia de Medici“ in Mals im Vinschgau ein öffentliches Treffen. Zu den Referenten gehören der nationale Beauftragte der CGIL für Grenzpendler, Giuseppe Augurusa, und die Generalsekretärin des AGB/CGIL, Cristina Masera.
In den letzten drei Jahren war der grenzüberschreitende Arbeit von besonders bedeutenden gesetzlichen Änderungen betroffen. Insbesondere das italienisch-schweizerische Abkommen, mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz 83/23, hat die Besteuerung der neuen Arbeitsverhältnisse neu definiert und für die mehr als 130.000 italienischen Grenzpendler neue Regeln für Steuergutschriften, Abzüge und Abgaben, aber auch neue Verhandlungsbereiche gebracht. Schließlich hat das Haushaltsgesetz zu Unrecht eine ungerechte Gesundheits-Steuer für bisherige Grenzpendler eingeführt, die das kürzlich verabschiedete Gesetz stattdessen geschützt hatte.