MAV/FIOM: „Wir werden den Personalabbau bei Hoppe aufmerksam verfolgen“
Die Metallarbeitergewerkschaft des AGB/CGIL äußert sich sehr besorgt über die 122 Entlassungen bei Hoppe und die daraus folgenden sozialen und menschlichen Auswirkungen.
„Die Gewerkschaft der Metallarbeiter des AGB/CGIL wird sowohl die Einhaltung der unterzeichneten Vereinbarungen und der vereinbarten Parameter für die Auswahl der Arbeitnehmer als auch die tatsächliche Vermittlung der entlassenen Arbeitnehmer, wie vom Unternehmen und der Arbeitgebervereinigung Assoimprenditori in Aussicht gestellt, überwachen“, kündigt die Generalsekretärin Cinzia Turello an.
Die Gewerkschaft ist der Meinung, dass ein Abbau der Beschäftigung in der Produktion in den Südtiroler Tälern nicht nur ein gewerkschaftliches Anliegen sein kann, sondern auch die Politik betreffen muss, die zunächst die geeignetsten Lösungen analysieren und finden muss, um sowohl die Vollbeschäftigung zu gewährleisten als auch die Qualität und Quantität der konsolidierten industriellen Realitäten zu erhalten.
Die Fachgewerkschaft erinnert daran, dass das Verfahren zum Abbau von Arbeitsplätzen in den Werken von Laas, Lana und Schluderns von der Firma Hoppe Anfang des Monats eingeleitet wurde.
Bei Gesprächen informierte das Unternehmen die Gewerkschaften über den starken Auftragsrückgang aufgrund der Krise in der deutschen und österreichischen Bauwirtschaft in der letzten Zeit, mit negativen Aussichten auch für 2024.
Die Treffen mit dem Unternehmen, der Arbeitgebervereinigung Assoimprenditori, und die Versammlungen mit den Arbeitnehmern führten zu einer Gewerkschaftsvereinbarung. Zunächst wurde die Möglichkeit geschaffen, die Entlassung von Arbeitnehmern, die das Unternehmen freiwillig verlassen wollten, mit einem zusätzlichen Betrag als Anreiz zu erleichtern. Dann wurden objektive Parameter für die Ermittlung der nicht freiwillig ausscheidenden Arbeitnehmer festgelegt, wobei, wie gesetzlich vorgeschrieben, die familiäre Situation und die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt wurden. In diesem Fall steigt der Anreiz mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Es wird erwartet, dass das Verfahren am Ende des Monats abgeschlossen sein wird und die entlassenen Arbeitnehmer das Naspi – Arbeitslosengeld beantragen können.